AGB


Jede Katze muss einen negativen Leucosetest nachweisen, gilt auch für Wohnungskatzen.
Ohne vorliegenden Test, kann die Katze nicht aufgenommen werden.


Folgende Impfungen werden verlangt:

  • Katzenschnupfen
  • Katzenseuche
  • Leucose, nicht zwingend nötig bei Wohnungskatzen

Die Impfungen dürfen nicht älter als ein Jahr sein.
Ohne gültigen Impfausweis kann keine Katze im Katzenhotel aufgenommen werden.
Der Impfausweis muss bei jedem Besuch mitgebracht werden.


Es werden nur kastrierte Katzen aufgenommen.
Jede Katze muss regelmässig entwurmt werden.

Jede Katze muss einen aktuellen Parasitenschutz haben. Nach Bedarf  wird die Katze beim Eintritt mit Frontline behandelt. Das Medikament geht zu Lasten des Tierbesitzers.


Katzen bringen und abholen nur nach telefonischer oder mündlicher Vereinbarung.
Die abgemachte Zeit muss eingehalten werden.


Diätfutter kann mitgebracht werden. Eine separate Fütterung kann nicht gewährleistet werden, da die Tiere in der Gruppe gehalten werden. Alle Katzen haben Zugang zu den verschiedenen ausgeteilten Futter. Die Verantwortung ob das gut ist für Ihre Katze, liegt bei jedem Besitzer. Bei Unsicherheit nehmen Sie bitte Rücksprache mit Ihrem Tierarzt.
Jede Haftung für daraus entstehende Schäden wird vom Katzenhotel abgelehnt.


Das Katzenhotel wird sich mit grösster Sorgfalt um ihre Katze kümmern. Jede medizinische Behandlung die zu ihrem Wohl nötig ist, werden wir ihr zukommen lassen.
Für eventuelle gesundheitliche Probleme, während des Aufenthaltes oder danach, die nicht auf eindeutig fahrlässiges Handeln unsererseits zurückzuführen sind, übernehmen wir keine Haftung. Alle Tierarztkosten gehen zu Lasten des Tierhalters und werden beim Abholen in Rechnung gestellt.

Nicht jede Katze fühlt sich in der Gruppe wohl. Es liegt in der Verantwortung des Tierbesitzers, ob der Aufenthalt im Katzenhotel das Richtige für seine Katze ist. Sollten sich negative Auswirkungen / Verletzungen zeigen, übernimmt das Katzenhotel keine Verantwortung.


Die Anmeldung ist verbindlich, sobald sie von uns die schriftliche Bestätigung haben. Bei Verhinderung bitten wir Sie, bis spätesten drei Tage vor dem vereinbarten Termin abzusagen. Bei späterer Absage erheben wir Annulationsspesen von 50 % des vereinbarten Totalbetrages, maximal jedoch 200.- CHF pro angemeldetes Tier.


Oberbipp, Januar 2017